Welche Bußgelder drohen bei einer abgelaufenen HU/TÜV (ITP) in Rumänien
Updated 30. Juni 2026
Die Hauptuntersuchung (ITP) ist für alle in Rumänien zugelassenen Fahrzeuge obligatorisch und dient der Gewährleistung der Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt mit der Erhöhung des Bruttomindestlohns auf 4.325 RON der offizielle Bußgeldpunktwert auf 216,25 RON. Die Strafen für das Fahren mit abgelaufenem TÜV sind extrem streng. Gemäß Straßenverkehrsordnung wird am Tag des Ablaufs der ITP die Fahrzeugzulassung automatisch von Rechts wegen ausgesetzt.
Wenn Sie also im Verkehr angehalten werden, verhängt die Polizei zwei gleichzeitige Strafen der Klasse IV (jeweils 9 bis 20 Bußgeldpunkte):
- Bußgeld für das Fahren ohne gültigen TÜV: zwischen 1.946,25 RON und 4.325,00 RON (ca. 389 - 865 Euro).
- Bußgeld für das Fahren mit ausgesetzter Zulassung: zwischen 1.946,25 RON und 4.325,00 RON (ca. 389 - 865 Euro).
Das maximale kumulierte Bußgeld für diese kombinierten Verstöße erreicht Rekordwerte von 8.650,00 RON (ca. 1.730 Euro).
Neben der finanziellen Strafe wird die Verkehrspolizei vor Ort Ihre Zulassungsbescheinigung (Talon) und die Kennzeichen einbehalten. Ab diesem Moment darf Ihr Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
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Sources
- Rumänische Straßenverkehrsordnung (OUG 195/2002) (opens in a new tab)
- Bestimmungen zur Hauptuntersuchung (OG 81/2000) (opens in a new tab)
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