§57a Pickerl-Prüfung für Autos in Österreich: Die 3-2-1-Regel erklärt
June 25, 2026
Für Pkw-Besitzer (Kategorie M1) in Österreich ist die obligatorische §57a-Begutachtung – allgemein bekannt als „Pickerl“ – die wichtigste Compliance-Anforderung für die Verkehrstauglichkeit.
Die „3-2-1“-Prüfintervallregel für Pkw
Österreich wendet eine strenge 3-2-1-Inspektionsfrequenz ausschließlich für neue und gebrauchte Personenkraftwagen an:
- 3 Jahre nach Erstzulassung für fabrikneue Personenkraftwagen.
- 2 Jahre nach der ersten Inspektion.
- 1 Jahr jährlich für jedes folgende Jahr.
Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für Personenkraftwagen der Klasse M1. Schwere Transport- oder Nutzfahrzeuge folgen separaten Jahreszyklen.
Die Gnadenfrist
Das österreichische Recht sieht ein gesetzliches Toleranzfenster rund um den Zulassungsmonat Ihres Fahrzeugs vor:
- 4 Monate vor dem auf dem Ausweis aufgedruckten Monat.
- 2 Monate nach dem auf dem Ausweis aufgedruckten Monat.
Achtung: Die Toleranzfrist gilt innerhalb der österreichischen Grenzen. Bei internationalen Fahrten in benachbarte EU-Länder kann die ausländische Polizei ein striktes Ablaufdatum auf den genauen Kalendertag vorschreiben.
Bußgelder und Compliance-Strafen
Das Fahren eines Pkw mit einem abgelaufenen Pickerl über das 2-Monats-Toleranzfenster hinaus kann nach dem Krafahrgesetz mit Bußgeldern von 100 € bis zu 5.000 € drohen. Darüber hinaus kann im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz (Kasko / Haftpflicht) beeinträchtigt werden.
Automatisierte Ablaufverfolgung mit WrooWroo
Lassen Sie niemals zu, dass die Frist für ein Toleranzfenster verstreicht. WrooWroo berechnet automatisch den 3-2-1-Inspektionsplan Ihres Autos und sendet intelligente Erinnerungen, bevor sich Ihr Toleranzfenster schließt.
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